Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2017 gefassten Beschlüsse
Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2017 Beratung und Beschlussfassung Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nachstehende Satzungen: a) Gemeindehaushalt HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Neulingen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.03.2017 folgende HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 12.447.968 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12.398.360 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von 49.608 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 1.5 Veranschlagtes ordentlichen Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von 49.608 1.6. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.7. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6. und 1.7) von 0 1.9.Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 49.608 Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.005.575 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.786.702 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) 218.873 2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 780.000 2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.249.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4. und 2.5.) von -469.500 2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3. und 2.6.) von -250.627 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 212.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8. und 2.9.) von -212.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -462.627 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.700.000 € § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. Für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge 2. Für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge 340 v.H. b) Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ WIRTSCHAFTSPLAN des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.03.2017 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen Euro Gesamtbetrag der Erträge von 746.395 Gesamtbetrag der Aufwendungen von 742.033 Ergebnis 4.362 Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen Euro Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen): 262.401 Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben): 262.401 Deckungsmittelüberhang/-lücke 0 § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 69.861 € § 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 125.000 € c) „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“ WIRTSCHAFTSPLAN des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund der §§ 4 und § 79 der Gemeindeordnung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.03.2017 folgenden WIRTSCHAFTSPLAN für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen Euro Gesamtbetrag der Erträge von 924.565 Gesamtbetrag der Aufwendungen von 844.427 Ergebnis 80.138 Im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen Euro Finanzierungsmittel insgesamt (Einnahmen): 417.141 Finanzierungsbedarf insgesamt (Ausgaben): 417.141 Deckungsmittelüberhang/-lücke 0 § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 122.050 € § 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 € Bebauungsplan "Brettener Weg", Gemarkung Bauschlott Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 2/1, Brettener Weg 3 Beratung und Beschlussfassung über a) einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse, der Höhe des Kniestockes, der Dachneigung sowie der Sockelhöhe b) die Änderung des Bebauungsplanes Beschluss: a) Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse, der Höhe des Kniestockes, der Dachneigung sowie der Sockelhöhe auf dem Flst. Nr. 2/1, Brettener Weg 3 wird erteilt. b) Der Bebauungsplan „Brettener Weg“ wird im nächsten Änderungsverfahren in Bezug auf den Kniestock entsprechend angepasst. Bebauungsplan "Ortsmitte I", Gemarkung Bauschlott Bauvoranfrage auf Abbruch der Anwesen Am Anger 17-19 sowie auf Errichtung einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten auf den Flst. Nr. 175, 176, 179, 180 und 181, Am Anger 17-19 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der a) Bauweise und Traufhöhe des Verbindungsbaues b) Gestaltung der Fassade des Vordergebäudes Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Bauweise (Zahl der Vollgeschosse, Abstand 6,00 m) und der Traufhöhe des Verbindungsbaues auf den Flst. Nr. 175, 176, 179, 180 und 181, Am Anger 17-19 wird erteilt. Bebauungsplan "Maulbronner Weg", Gemarkung Bauschlott Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Flst. Nr. 6482, Fasanenstraße 24 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der a) Garagenzone b) Baugrenze durch den Dachvorsprung Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Garagenzone sowie der Baugrenze auf dem Flst. Nr. 6482, Fasanenstraße 24 wird erteilt. Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Sozialtherapeutische Dorfgemeinschaft für Geistig Behinderte", Gemarkung Bauschlott Bauantrag auf Aufstellung eines Doppelcontainers für therapeutische Zwecke auf dem Flst.Nr. 5566/6, Auweg 34 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl. der befristeten Aufstellung eines Doppelcontainers für therapeutische Zwecke auf dem Flst. Nr. 5566/6, Auweg 34 wird erteilt. Bebauungsplan "Straßengärten", Gemarkung Nußbaum Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem Flst. Nr. 3435, Panoramastraße 41 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Ausnahme Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ausnahme bzgl. der Errichtung eines Carports auf dem Flst. Nr. 3435, Panoramastraße 41 wird erteilt. Gräfin-Rhena-Halle, Ortsteil Bauschlott - Sanierung Hallenbeleuchtung - Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Elektroarbeiten Beschluss: Die Elektroarbeiten werden zum Angebotspreis von 131.061,47 € (brutto) an die Firma Sauter Elektrotechnik aus Bretten vergeben. Neubau Tennisanlage Bauschlott - Vereinsheim - Information über Vergaben Beschluss: Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Freiwillige Feuerwehr Neulingen Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für Abteilung Nußbaum -Grundsatzbeschluss- Beschluss: Für die Freiwillige Feuerwehr Neulingen, Abteilung Nußbaum, wird vorbehaltlich einer Zuschussgewährung ein Mannschaftstransportwagen mit der erforderlichen technischen Ausrüstung beschafft. Freiwillige Feuerwehr Neulingen Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum Beschluss: Der Wahl von Herrn Henry Beyer zum Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt. Der Wahl von Herrn Heinz Dietrich zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Nußbaum der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.