Aus der Gemeinderatssitzung
Verträge für den Kindergartenbetrieb in der „Arche Noah“ beschlossen
WeiterlesenVerträge für den Kindergartenbetrieb in der „Arche Noah“ beschlossen
WeiterlesenGemeinderat stimmt dem neuen Planentwurf für das „Sportzentrum Neulingen“ zu Bei der Planung des Sportzentrums Neulingen, die im Zusammenhang mit der Standortsicherung für einen größeren Vollsortimenter-Lebensmarkt in Bauschlott zu sehen ist, wurde in der Ratssitzung am Mittwochabend ein wichtiges Etappenziel erreicht. Mit zehn Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und einer Enthaltung billigte nach zweieinhalbstündiger Diskussion das Gremium den Entwurf der Planer Edgar Schwab und Herbert Suedes vom Oktober dieses Jahres.
WeiterlesenVorausschauender Grundstückskauf Die Gemeinde Neulingen kauft Grundstück und Gebäude des Kindergartens „Arche Noah“ der Evangelischen Kirchengemeinde Göbrichen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat dem Angebot der Kirchengemeinde zum Verkehrswert von knapp 400.000 Euro einhellig zugestimmt. Das 31 Ar umfassende Kindergartenareal an der Gartenstraße liegt mitten im Ortskern von Göbrichen. Bürgermeister Michael Schmidt sprach von einer vorausschauenden Entscheidung mit dem Ziel, in absehbarer Zukunft an einem zentralen Standort, ruhig und verkehrssicher gelegen, eine gemeinsame Kindertagesstätte für den Ortsteil Göbrichen anbieten zu können.
WeiterlesenDie Wohngebäude der ehemaligen Bauernhöfe am Bauschlotter Anger liegen vorne an der Straße. Dahinter erstrecken sich tiefe Grundstücke auf denen Scheunen, Schuppen und Stallungen stehen. Eine Reihe dieser früheren Landwirtschaftsgebäude wurden bisher schon für Wohnzwecke oder kleinere Betriebe umgenutzt. Für die Südseite des Angers sind bereits vor Jahren über den Bebauungsplan „Ortsmitte I“ notwendige Bauregeln erlassen worden. Jetzt hat der Gemeinderat beschlossen, auch für die Nordseite des Angers einen Bebauungsplan aufzustellen. Bildtext: Vor Beginn der Gemeinderatssitzung war das Gremium an der neuen Baumbestattungsanlage für Urnen auf dem Friedhof in Bauschlott. Dabei stellte Landschaftsarchitekt Edgar Schwab neue Muster für Grabstelen vor, die bei den Grabanlagen in Göbrichen und Nußbaum in Frage kommen könnten. Einfacher Bebauungsplan soll am Bauschlotter Anger Baugrenzen regeln Die Wohngebäude der ehemaligen Bauernhöfe am Bauschlotter Anger liegen vorne an der Straße. Dahinter erstrecken sich tiefe Grundstücke auf denen Scheunen, Schuppen und Stallungen stehen. Eine Reihe dieser früheren Landwirtschaftsgebäude wurden bisher schon für Wohnzwecke oder kleinere Betriebe umgenutzt. Für die Südseite des Angers sind bereits vor Jahren über den Bebauungsplan „Ortsmitte I“ notwendige Bauregeln erlassen worden. Jetzt hat der Gemeinderat beschlossen, auch für die Nordseite des Angers einen Bebauungsplan aufzustellen. Bild 2 bitte hier einfügen Ein Blick auf die Nordseite des Angers in Bauschlott. Der Ausbau der Scheunen hinter den Wohngebäuden ist zur Aktivierung der Ortsmitte erwünscht. Anlass war eine beabsichtigte und vom Gemeinderat auch befürwortete Nutzungsänderung auf dem Areal des Bauschlotter Schlosses. Diese alte Scheune steht allerdings etwas weiter hinten als die anderen Gebäude am Anger. Somit wäre nach Prüfung der Baurechtsbehörde des Enzkreises dieser Umbau aus baurechtlicher Sicht ohne Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig, berichtete Ortsbaumeister Ralf Kilgus. Die Verwaltung schlage daher vor einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der lediglich die Baugrenzen sowie die Art der baulichen Nutzung festlegt. Alles andere müsse sich in die Umgebung einpassen. Da es hier um die „bauliche Innenentwicklung“ gehe, könne der Plan in einem kurzfristig realisierbaren beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, berichtete Kilgus weiter. Sowohl Bürgermeister Michael Schmidt wie Stimmen aus der Mitte des Gemeinderates betonten, dass die Umnutzung der rückwärtigen Gebäude aus ortsbildprägenden Gesichtspunkten erwünscht sei. Dort sei eine gute Wohnlage und es werde damit wieder Attraktivität und Aktivitäten in den Bauschlotter Ortskern gebracht. Außerdem, ergänzte der Ortsbaumeister, würden mit dieser Planung auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bauherren Anträge für Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) stellen könnten. Plötzlicher Denkmalschutz schafft Probleme Ein plötzlich eingetretener Denkmalschutz stellt ein Bauvorhaben auf der Südseite des Angers vor Probleme. Dort soll eine nicht unter Denkmalschutz stehende alte Scheune in eine Praxis umgebaut werden. Bei einer Behördenbesichtigung hat die Denkmalbehörde nun festgestellt, dass der Dachstuhl von den Zimmerleuten in einer besonderen Handwerkskunst errichtet wurde. Somit sei dieser Dachstuhl jetzt denkmalgeschützt. Ob der Denkmalschutz hier zum reinen Selbstzweck ohne jegliche Außenwirkung wird, da diese Dachkonstruktion nie in die Öffentlichkeit treten werde, war die Frage in der Ratssitzung. Auf alle Fälle will die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass dieses Bauvorhaben in der Ortsmitte verwirklicht werden kann. Die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes „Bauschlott Ortsmitte I“ wurde schon einmal beschlossen. Nach Verlust des Grundbuches: Grundbucheinsichtstelle für den Bürger im Rathaus Im Rahmen der Neuordnung des Grundbuchwesens werden die Grundbücher mit den dazu gehörenden Unterlagen für unseren Raum im zentralen Grundbuchamt in Maulbronn verwaltet. Die bisherigen Grundbuchämter auf den Rathäusern fallen ersatzlos weg, so auch in Neulingen. Wie Hauptamtleiterin Silvia Günter-Roth bei der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete, soll dies zum 4. März 2013 geschehen. Die Gemeinde könne eine „Grundbucheinsichtstelle“ einrichten, berichtete Günter-Roth weiter. Die technischen Voraussetzungen im Rathaus seien vorhanden. Allerdings müsse dies in einer Rechtsverordnung des Justizministeriums in Stuttgart auf Antrag der Kommune geregelt werden. Jede Einsichtnahme durch Bürger müsse dann vom Ratschreiber in einem Geschäftsregister vermerkt werden, denn es werden Gebühren erhoben. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung auf Einrichtung dieser Bürgerservicestelle zu. Rechtsverordnung für verkaufsoffenen Sonntag in Göbrichen erlassen Der Gemeinderat erließ außerdem die im Ladenöffnungsgesetz vorgeschriebene örtliche Rechtsverordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in Göbrichen am
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