Städtebauförderung für das Gebiet "Am Anger"

Die Gemeinde Neulingen ist mit dem Gebiet „Am Anger“ in das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) aufgenommen worden. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB, wurde am 19.05.2021 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets per Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 27.05.2021 in den Neulinger Nachrichten. Damit hat die Gemeinde Neulingen die Basis für den Beginn der Sanierungsdurchführung geschaffen. Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet endet am 30.04.2029.