19.02.2026
Informationen für Gastgewerbetreibende und Vereine
Zum 01.01.2026 trat das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) in Kraft. Kernelement der Novellierung war der Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren, sowohl im stehenden als auch im vorübergehenden Gaststättengewerbe bzw. Reisegewerbe.
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