15.05.2025
Wirtschaftspläne Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2025
TECHNISCHE WERKE NEULINGEN
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WeiterlesenAufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 28.01.2025 folgende HAUSHALTSSATZUNG für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen
WeiterlesenIm Anhang finden Sie den gesamten Haushaltsplan des GVV Neulingen für das Jahr 2025 und 2026.
WeiterlesenAuf Grund von § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit stellt die Verbandsversammlung am 28. Januar 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
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