Sitzungsberichte

  • 13.07.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Investitionszuschuss für Beregnungsanlage auf dem Sportplatz des FC Nußbaum Auf den beiden Rasensportfeldern des FC Nußbaum steigen zurzeit abends schöne Wasserfontänen in den Himmel. Das sind keine Proben für Wasserspiele beim nächsten Sportfest, erläutert zweiter Vorstand Bernd Bastian. Nach den abendlichen Arbeitseinsätzen von Vereinsmitgliedern wird die neue Beregnungsanlage auf die Platzverhältnisse einjustiert. Ein grüner dichter Rasen wartet bereits auf die kommende Spielsaison. Dies wurde mit einem ehrenamtlichen Einsatz von über 900 Stunden erreicht. Die, auch durch die lange Nässe der vergangenen Monate, stark mitgenommen Rasenflächen wurden mit einem speziellen Erde-Sand-Gemisch für die Rasennachsaat vorbereitet. An einigen Stellen musste auch der Untergrund ausgetauscht werden. Auch neue Kabel für die Flutlichtanlage wurden verlegt. Eine ganz wichtige Maßnahme für die Qualität der Sportrasenflächen war der Einbau einer Beregnungsanlage durch die darin erfahrene Spezialfirma Gross aus Oberreichenbach. Insgesamt hat der Verein rund 100.000 Euro in die Sanierung investiert. Allein die Beregnungsanlage und deren Anschlüsse mit drei Regnern in der Platzmitte und 13 Grundlinienregnern kosten rund 75.000 Euro. Bereits am Jahresanfang stellte der Vereinsvorsitzender Walter Bischoff einen Zuschussantrag. Mittel wurden in den Gemeindehaushalt eingestellt. Bei der jetzigen Gemeinderatssitzung erörterte das Gremium die Zuschussgewährung. Von allen Fraktionen wurde Zustimmung signalisiert. Heinrich Furrer (FWV) wies darauf hin, dass die Beregnungsanlage die Qualität der Rasenfläche nachhaltig steigere und Folgekosten reduziere. Auch sei eine automatische Beregnungsanlage eine Arbeitserleichterung für die Sportvereine, die ja auch zunehmend mit „Personalmangel“ zu kämpfen hätten. Das Gremium beschloss einstimmig, dass es für die nachgewiesenen Gesamtkosten ein Sonderinvestitionszuschuss der Gemeinde bis zu maximal 60.000 Euro gibt. Davon gehen eventuelle Zuschüsse aus anderen Quellen ab. Vom Badischen Sportbund wurden dahingehend 17.000 Euro in Aussicht gestellt. Bebauungsplan „Kändel“ - Überarbeiteter Planentwurf vom Gemeinderat gebilligt Der Baubauungsplan „Kändel“ für den Bau der neuen Tennisanlage (Wir berichteten mehrfach darüber) ist planungsrechtlich zu einer etwas schwierigen Materie geworden. Mal muss eine Regelung direkt in die Bebauungsplansatzung oder in die örtlichen Bauvorschriften. Mal verlangen es Experten genau umgekehrt, war zu hören. Mit dem bisherigen Planentwurf erfolgte im Februar und März dieses Jahres eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ein Scoping-Termin mit den Fachbehörden vor Ort. Im April/Mai wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Bürgermeister Michael Schmidt wies bei der Gemeinderatsitzung darauf hin, dass in der jetzt als Ratsvorlage ausgearbeiteten Fassung des Bebauungsplans und den dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften die Anregungen von Behörden und Bürgern dargestellt wurden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung beigefügt sind. Bauamtsleiter Ralf Kilgus sagt, dass entsprechend dieser Anregungen das Planwerk, insbesondere im Blick auf die grünordnerischen und artenschutzrechtlichen Festsetzungen, überarbeitet und konkretisiert worden ist. Damit seien diese Regelungen juristisch nicht anfechtbar. Die gemeinderätliche Abwägung zu den Anregungen und Stellungnahmen könne erst zusammen mit dem späteren Satzungsbeschluss erfolgen. Der Gemeinderat billigte die jetzige Fassung des Baubebauungsplanentwurfs „Kändel“, die nochmals öffentlich ausgelegt wird. Das Baugenehmigungsverfahren für den Bau der Tennisanlage könne im Parallelverfahren laufen, so dass man beim möglichen Baubeginn im Herbst im Zeitplan bleibe, beantworte Kilgus die Anfrage aus dem Gemeinderat. Keinen Kostenersatz für die Hilfeleistungen der Feuerwehr bei jüngster Hochwasserkatastrophe Nach dem Feuerwehrgesetz sind die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr bei sogenannten „Pflichtaufgaben“ grundsätzlich unentgeltlich. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem, bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Bei den „Kann-Aufgaben“ kann die Feuerwehr mit der Abwehr von Gefahren beispielsweise für Menschen und Tiere beauftragt werden. Diese Einsätze sind kostenpflichtig. So ist in der Regel das Auspumpen von Kellern auf Anforderung von Betroffenen als technische Hilfeleistung der Feuerwehr grundsätzlich von der Gemeinde mit einem üblichen Satz von 200 Euro in Rechnung zu stellen. Soweit die von Bürgermeister Michael Schmidt bei der Ratssitzung vorgetragene Rechtslage. Mit Blick auf die jüngste Hochwasserkatastrophe schlug er dem Gemeinderat vor, in diesem Fall die zahlreichen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen von der Zeit vom 7. Bis 9. Juni als Pflichtaufgabe zu betrachten. Das Unwetterereignis sei ungewöhnlich gewesen und könne in seiner Dimension und Auswirkung dem öffentlichen Notstand gleichgestellt werden. Ein Indiz für den öffentlichen Notstand sei auch, dass der Enzkreis ebenfalls sachliche Hilfeleistung gestellt habe. Vor allem seien nach dieser Hochwasserkatastrophe die betroffenen Enzkreisgemeinden in das Soforthilfeprogramm des Landes aufgenommen worden. Es war dem Gemeinderat mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit wichtig, dass ein Gebührenverzicht nur in begründbaren ganz besonderen Unwetterkatastrophenfällen erfolgt. Darüber muss jeweils entschieden werden. Der Gebührenverzicht erfolgte einstimmig. Wie Feuerwehrkommandant Matthias Leypold berichtet, war die Neulinger Wehr bei dem Hochwasser 46 Mal im Einsatz. Es mussten hauptsächlich Keller und Garagen ausgepumpt werden. Die Abteilungswehr Nußbaum leistete auch in Stein Überlandhilfe. Tiefbauarbeiten am Brettener Weg und Oberen Hauptstraße Im bisher nur provisorisch erschlossenen Bereich des Bebauungsplangebietes „Brettener Weg“ in Bauschlott werden Abwasser- und Wasserleitungen verlegt sowie die Straßenfläche entsprechend saniert. Bei der Ausführungsplanung hat das Planungsbüro, Kirn-Ingenieure, Pforzheim, nun den Kanal nördlich an den Rand zu den Ackerflächen verschoben. Damit können dort Einlaufschächte eingebaut werden, die das aus der freien Feldlage kommende Oberflächenwasser aufnehmen können. Eine Vorsichtsmaßnahme in Richtung künftiger Starkregenereignisse. Auch wird der Kanal so tief verlegt, dass die vorhandenen Wohngebäude im freien Gefälle in den Kanal entwässern können. Die Tiefe der Wasserleitung ermöglicht eine spätere endgültige Tieferlegung des Brettener Weges um 50 Zentimeter, so Ortsbaumeister Ralf Kilgus. Es sind Gesamtkosten von 522.000 Euro ermittelt worden. Die Maßnahme wird jetzt ausgeschrieben, so dass Anfang August die Angebote ausgewertet werden können. Um den Baubeginn durch die Sommerpause bei den Ratssitzungen nicht zu verzögern, wurde auf Bitte von Bürgermeister Michael Schmidt die Verwaltung ermächtigt, die Auftragsvergabe vorzunehmen zu können, soweit die wirtschaftlichste Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als zehn Prozent übersteigt. Dasselbe gilt für die Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Oberen Hauptstraße in Göbrichen und für die Instandsetzung der Treppenanlage beim „Backhäusle“. Für diese Baumaßnahmen sind rund 50.000 Euro angesetzt, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen dann vom gleichen Auftragnehmer wie bei der Erschließung des Brettener Weges ausgeführt werden sollen.

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  • 28.06.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Juni

    Neue Friedhofssatzung verabschiedet Zum 1. Juli tritt in Neulingen eine neue Friedhofssatzung in Kraft. „Die letzte Neufassung der Friedhofsordnung liegt bereits 13 Jahre zurück. Seither wurden auf den Friedhöfen in Bauschlott, Göbrichen und Nußbaum neue Grabarten angeboten und entsprechende Grabfelder angelegt“, sagt Standesbeamtin Silke Elsäßer. In die jetzt in Kraft tretende Satzung wurden Regelungen für die neuen Bestattungsformen ebenso aufgenommen wie die Änderungen im Bestattungsgesetz und der aktuellen Mustersatzung „Friedhof“ des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung zu diesem Sachgebiet. Sprachlich entschärft wurde der Wortgebrauch: Statt als „Leiche“ werden die nicht eingeäscherten sterblichen Überreste eines Menschen nun als „der Verstorbe-ne“ bezeichnet. Eine wesentliche Änderung betrifft die „Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen“. Bisher selbstständig, wird diese zum 1. Juli in die Friedhofssatzung integriert. Erstmals in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde die neue Bestattungsform des „Wiesengrabes“. Hierbei erfolgen Sargbestattungen in einem Grabfeld, das komplett und einheitlich mit Gras eingesät ist. Die Gemeinde pflegt die Wiese durch Mähen und durch Neueinsähen nach Bestattungen. Die Gebühren für ein Reihengrab (für eine Bestattung) betragen 1.600 Euro, für ein Wahlgrab (mit zwei Bestattungen, wahlweise neben- oder übereinander) betragen 2.400 Euro. In diesen Gebühren ist ein einheitlicher Grabstein in Pultform enthalten, der die einzelnen Grabstätten kennzeichnet. Für die Beschriftung der Wiesengrabpultsteine fällt eine Gebühr in Höhe von 540 Euro an. Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/17 Gut aufgestellt ist die Gemeinde Neulingen in Sachen Kindergärten, Kleinkind- und Hortbetreuung. 343 Kinder zwischen einem und zehn Jahren werden derzeit in den sieben Kindertageseinrichtungen in Neulingen betreut. Für das kommende Kindergartenjahr 2016/17, das nach den Sommerferien beginnt, wird mit einer steigenden Kinderzahl und damit einem höheren Bedarf an Plätzen gerechnet, so Dorothea Meis-Bischoff, die im Neulinger Rathaus für die Kindergartenbedarfsplanung zuständig ist. Während in den Einrichtungen in den Ortsteilen Göbrichen und Nußbaum das Angebot an Betreuungsplätzen auch im nächsten Kindergartenjahr ausreichend ist, muss dieses im Ortsteil Bauschlott erhöht werden. Im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ wird mit Beginn des neuen Kindergartenjahres daher eine weitere komplette Gruppe für Drei- bis Sechsjährige eingerichtet. Damit gibt es dort künftig fünf Gruppen für Kindergartenkinder: Drei Regelgruppen mit jeweils 30 Stunden Wochenöffnungszeit und zwei Ganztagsgruppen mit 47 Stunden Wochenöffnungszeit. 119 Kinder können somit ab September in der „Villa Kunterbunt“ betreut werden. Wegen steigender Nachfrage wird auch das Hortangebot, also die Betreuung von Schulkindern bis zehn Jahren außerhalb der Unterrichtszeit, ausgeweitet. An der „Friedrich-Weinbrenner-Schule“ im Ortsteil Bauschlott wird die Zahl der angebotenen Hortplätze ab September von 22 auf 33 steigen. Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren beauftragt Mit den Wasser- und Abwassergebühren sollen die Kosten gedeckt, aber grundsätzlich keine Gewinne erzielt werden. Da Wasser- und Abwasserbetrieb seit Jahren regelmäßig Überschüsse erzielen, sollen nun die Gebühren neu kalkuliert werden. Die letzte Kalkulation der Wassergebühren war 2014 erfolgt, die der Abwassergebühren im Zuge der Einführung der nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplitteten Gebühr im Jahr 2011. Der Auftrag zur Neukalkulation der Gebühren und der Nachkalkulation der Abwassergebühren, letztere für die Jahre 2011 bis 2015, vergab der Gemeinderat an das Büro Heyder und Partner aus Tübingen zum Preis von 9.578 Euro brutto. Eine außerplanmäßige Ausgabe in entsprechender Höhe für den Gemeindehaushalt wurde beschlossen. Fünfte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen Der Neulinger Gemeinderat stimmte dem um vorgetragene Anregungen und Ergänzungen überarbeiteten Planentwurf für die Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen. In der nächsten Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands am 19. Juli 2016 soll der geänderte Planentwurf gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen werden. Von den vorgenommenen Änderungen sind insbesondere die Anpassungen der Entwicklungsmöglichkeiten der Sportflächen in Neulingen relevant. So wurde der ins Auge gefasste Standort für die Sportanlagen im Bereich „Kändel“ auf die Fläche für die geplanten Tennisplätze zurückgenommen. Herausgenommen wurde auch die Alternativfläche beim Sportplatz in Göbrichen. Als Folge davon wird die bisher im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Sportfläche gegenüber der Fasanenstraße wieder im Entwurf aufgenommen. Heidi Grabner vom Landratsamt des Enzkreises informierte in der Sitzung über das „Netz Natura 2000“ und seine Komponenten „Flora-Fauna-Habitat“-Gebiete und „Vogelschutzgebiete“. Bedenken gegen eine Verträglichkeit der Planungen für das Sportgelände im Kändel mit diesem von der Europäischen Union ausgehenden Normengeflecht hatten zur Rücknahme der Kändel-Planungen geführt. Von Mitgliedern des Gemeinderates wurde bemängelt, dass die Planungen der Gemeinde schon seit 2011 bekannt waren, erst viel später jedoch behördlicherseits Bedenken angemeldet worden seien. 13 Jahre habe man dagegen seitens der staatlichen Stellen gebraucht, bis man einen Managementplan ausgearbeitet und damit überhaupt erst Inhalte für die einst im Schnellverfahren ausgewiesenen Gebiete geschaffen habe, kritisierte Bürgermeister Michael Schmidt. Gemeinderat Heinrich Furrer (Freie Wählervereinigung) erinnerte an den Ausgangspunkt der Planungen der Gemeinde, nämlich die Nahversorgung der Bürger sicherzustellen. Es stoße bitter auf, wenn den Gemeinden keine Planungsspielräume blieben. „Dies wirkt frustrierend, auch in der Bevölkerung“, so Furrer. Die Politik müsse sich Gedanken machen, wie man gemeinsam Lösungen suchen könne, die beiden Seiten gerecht würden. Auf die bisherige unversöhnliche Weise werde es auf Dauer nicht gehen. Zwei Fliegen mit einer Klappe Mit nur einer buchhalterischen Maßnahme wird sowohl dem Kämmereihaushalt der Gemeinde Neulingen als auch dem Haushalt ihres „Eigenbetriebes Abwasser“ Gutes getan, wie Kämmerer Rolf Elsäßer erläuterte. Im Kämmereihaushalt ist aufgrund der vorhandenen Liquidität ein weiterer Abbau der Verschuldung möglich. Die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen ist allerdings wegen der von den Banken geforderten hohen Vorfälligkeitsentschädigungen unwirtschaftlich. Im „Eigenbetrieb Abwasser“ stehen 2016 weitere umfangreiche Investitionen an, wofür Darlehen erforderlich sind. Die Lösung: Statt kostenträchtiger Rückzahlung der Darlehen des Kämmereihaushaltes an die Banken werden diese im Volumen von 756.450 Euro an den Eigenbetrieb übertragen. In diesem Zuge wird zugleich das bestehende Darlehen der Kämmerei an den Eigenbetrieb im Volumen von 589.000 Euro durch entsprechende Übernahme weiterer Darlehen der Kämmerei durch den Eigenbetrieb zurückgezahlt.

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  • 03.06.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Bebauungsplan für neues Hundesportgelände Für die abschließende Gestaltung seines neuen Hundesportgeländes in unmittelbarer Nähe des Bauschlotter Recyclinghofes benötigt der Verein „Teamwork Mensch & Hund“ nicht nur eine Baugenehmigung. Die Baurechtsbehörde des Enzkreises kann das Vorhaben nur genehmigen, wenn die Gemeinde Neulingen für das im Außenbereich liegende Vereinsgelände einen Bebauungsplan erstellt. Das damit beauftragte Planungsbüro Gerhard aus Karlsruhe hat bereits den Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Hundesport“ gefertigt. Auch wurde die Öffentlichkeit beteiligt sowie von der Firma BIOPLAN, Landschaftsökologie und Umweltplanung in Heidelberg, ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan erstellt. Auf dem Gelände und in der angrenzenden Umgebung konnten fünf Zauneidechsen gesichtet werden. Diese müssen vor Beginn von Baumaßnahmen umgesiedelt oder vergrämt werden. Ansonsten kommt das Gutachten zum dem Ergebnis, dass das Landschaftsbild im naturschutzrechtlichen Sinne landschaftsgerecht neu gestaltet wird. Somit konnte der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf für die Vereinsanlage billigen. Dieser sieht einen Trainingsbereich für den Hundesport, einen Welpen-Garten, ein Vereinsheim und die erforderlichen Stellplätze vor. Verlegung des Häckselplatzes in Göbrichen Im Ortsteil Göbrichen muss der bestehende Häckselplatz im Bereich der ehemaligen Kläranlage verlegt werden. Dort entsteht ein Regenrückhaltebecken des Abwasserverbandes. Mit Blick auf folgende Voraussetzungen, nämlich gute Erreichbarkeit, keine Beeinträchtigung der Wohnbebauung, keine Beeinträchtigung der freien Landschaft sowie von FFH-Gebieten und Biotopen, sind geeignete Gemeindegrundstücke rar. Für ein Grundstück im Gewann „Rotbäumle“, das von der Gemeinde noch erworben werden muss, wurde seitens des Naturschutzes Zustimmung signalisiert. Erschlossen wird der östlich des Bauhofareals liegende künftige Häckselplatz über die Kreisstraße K 4531 und über den landwirtschaftlichen Dürrner Weg. Das notwendige gemeindliche Einvernehmen für den Neubau und Betrieb dieses Häckselplatzes wurde vom Rat erteilt. Vereinsheim in der neuen Tennisanlage „Kändel“ Für das Vereinsheim in der noch zu errichtenden neuen Tennisanlage im Gewann „Kändel“ (Ersatz für die wegfallende Anlage beim Fußballplatz Bauschlott wegen Erweiterung des Einkaufsmarktes) hat Architekt Herbert Suedes den Bauantrag gefertigt. Vorgesehen ist ein 20 x 10 Meter großes Gebäude mit Pultdach. Darin sind untergebracht: Umkleidekabinen mit Duschräumen, Toilettenanlagen, Haustechnik sowie ein Vereinsraum mit Küche, Lager und Büro. Es wird voraussichtlich in Modulbauweise errichtet. 15 PKW-Stellplätze und sechs Fahrradstellplätze wurden ausgewiesen. Im Gemeindehaushalt sind für diesen Neubau 390.000 Euro eingestellt. Der Gemeinderat billigte den Planentwurf und das Baugesuch des Architekten. Die Tennisanlage wird künftig die Hausnummer „Am Anger 121“ haben.

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  • 26.04.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Neubau der Tennisanlage Bauschlott im Gewann „Kändel“ Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bauschlotter Einkaufmarktes auf der bisherigen Sportanlage des Tennisclubs Neulingen soll am Standort „Kändel“ als Ersatz zeitnah eine neue Tennisanlage gebaut werden. Das Bebauungsplanverfahren ist im Gange. Nach notwendigen Änderungen in der Planung billigte der Gemeinderat Neulingen Mitte März dieses Jahres den neuen Planentwurf. Bis Anfang Mai läuft die öffentliche Auslegung. Kommen dabei keine Hinderungsgründe zutage, könnte das Baugenehmigungsverfahren folgen. Parallel dazu hat die Gemeinde die Garten- und Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben. Die preisgünstigste Firma Garten- und Landschaftsgestaltung Becker aus Zuzenhausen bei Sinsheim erhielt den Zuschlag für rund 305.000 Euro. Sie hat sich bereit erklärt, die Bindefrist für ihr Angebot bis Ende Mai zu verlängern. Die Gemeinde geht davon, dass bis dahin alle planungs- und baurechtlichen Fragen geklärt sind, so dass die Monate Juni/Juli als Baubeginn ins Auge gefasst werden können. Zuhörerin Ursula Döppenschmitt (Dürrn) wies darauf hin, dass im Bereich „Kändel“ ein Steinkauzpaar brüte. Vor Ende der Brutzeit im Juni dürfe dort nichts geschehen, was auch überwacht werde. Planungsauftrag für Wohnraum zur Anschlussunterbringung von asylsuchenden Menschen Die Gemeinde Neulingen will für Anschlussunterbringung asylsuchender Menschen gewappnet sein. Der Gemeinderat vergab daher einen entsprechenden Planungsauftrag an das Stuttgarter Planungsbüro Fichtner Bauconsulting GmbH. Das Büro arbeitet auch für den Enzkreis und hat auch Erfahrungen in der Abwicklung von Bau- und Lieferleistungen mit ausländischen Anbietern. Die Gemeinden sind verpflichtet, nach Abschluss des Asylverfahrens die Antragsteller aus der Obhut des Kreises in örtlichen Wohnungen unterzubringen. Wie Bürgermeister Michael Schmidt berichtet, stehen nach Umfrage kaum private Wohnungen für diesen Zweck zur Verfügung. Auch sind nach aktuellem Kenntnisstand generell die bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten bei weitem nicht ausreichend. Ob nach einer Entspannung es Flüchtlingszustroms später ein Teil der neuen Wohnanlage des Enzkreises im Gewann „Obere Klinge“ in Bauschlott von der Gemeinde für die Anschlussunterbringung übernommen werden kann, ist ebenfalls nicht abzusehen. „Deshalb ist es sinnvoll, Planungen für Flüchtlingsunterkünfte auf gemeindeeigenen Grundstücken zu erstellen, damit im Bedarfsfall kurzfristig reagiert werden kann“, so der Schultes. Gedenkstein an den Ungarnaufstand von 1956 soll nach Pforzheim-Büchenbronn versetzt werden Auf dem Anger in Bauschlott, gegenüber dem alten Rathaus, wurde im Oktober 2006 auf Veranlassung der „Deutsch-Ungarischen-Gesellschaft Pforzheim/Enzkreis e.V.“ ein Gedenkstein aufgestellt. Anlass war der 50. Jahrestag des blutig niedergeschlagenen Ungarnaufstandes. Die ursprüngliche Standortsuche in Pforzheim war damals offenbar erfolglos geblieben. Neulingen war auf kurzfristige Anfrage bereit, den Platz zur Verfügung zu stellen. Die Dorfanger-Anlage in der Ortsmitte von Bauschlott war insoweit als Standort naheliegend, da ein historischer Bezug zu den damaligen Ereignissen bestand: Viele ungarische Flüchtlinge fanden 1956 für einige Zeit eine Heimat im Bauschlotter Schloss. Auch hatte Neulingen als einzige Kommune im Enzkreis eine Partnerschaft mit einer ungarischen Gemeinde. Jetzt wurde seitens der Gestalterin der Bronzeplastik auf dem Gedenkstein, Rosemarie Szalay aus Büchenbronn, und von Dr. Joachim Rösch, dem Präsidenten der Gesellschaft, der Wunsch geäußert, das „Ungarndenkmal“ an seinen ursprünglich angedachten Standort nach Pforzheim-Büchenbronn umzusetzen. Der Neulinger Gemeinderat stimmte diesem Vorhaben schweren Herzens nun zu. Der Gedenkstein stammt aus einem Steinbruch nahe der Stadt Sopron an der Grenze zwischen Österreich und Ungarn, wo einst der Todesstreifen des „Eisernen Vorhangs“ verlief und später seine Öffnung ihren Anfang nahm. Auch ungarische Erde wurde um das Denkmal am Anger eingebracht. Durch die großzügigen Spenden von Mitgliedern der Deutsch-Ungarischen-Gesellschaft war das Gesamtkunstwerk der Gedenkanlage möglich. Am 13. Oktober 2006 wurde es in Anwesenheit des ungarischen Generalkonsuls Józséf Kovacs, des Vizepräsidenten des Komitats Györ/Sopron, Mátyás Firtl, des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech und Landrats Karl Röckinger von Präsident Dr. Joachim Rösch und Bürgermeister Michael Schmidt eingeweiht. Die Patenschaft wurde vom „Deutsch-Ungarischen-Freundeskreis Neulingen“ übernommen. Aufgrund der Altersstruktur war es dem Freundeskreis in letzter Zeit nicht mehr möglich, die aufwendige Pflege der Gedenkstätte durchzuführen. Kommandantenwahlen bei der Feuerwehr bestätigt Bei der Gemeinderatssitzung bestellte Bürgermeister Michael Schmidt Matthias Leypold zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen. Henry Bayer wurde zum Ersten Stellvertretenden Kommandanten, Stefan Meeh zum Zweiten Stellvertretendem Kommandanten und Martin Beck zum Dritten Kommandantenstellvertreter bestellt. Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurden die genannten von den aktiven Feuerwehrangehörigen in diese Ämter für die Dauer von fünf Jahren in geheimer Abstimmung in diese Ämter gewählt. Nach dem Feuerwehrgesetz muss diese Wahl vom Gemeinderat bestätigt werden, was vor der Ernennung geschah. Bürgermeister Michael Schmidt bezeichnete diese seit 2011 bestehende Regelung der Führungsspitze in der Neulinger Feuerwehr für eine gute Sache. Diese gleichmäßige Aufgabenverteilung habe sich bewährt und zu einer Entlastung des Gesamtkommandanten geführt. Das erneut hervorragende Wahlergebnis für die Wiedergewählten stehe für ein sehr vertrauensvolles Verhältnis und Miteinander zu den Feuerwehrkameraden.

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  • 05.04.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Bebauungsplan „Kändel“ zur Umsiedlung der Tennisplätze Damit der Einkaufsmarkt in Bauschlott neu ausgerichtet und vergrößert werden kann, muss die dortige Tennisanlage des Tennisclubs Neulingen verlegt werden. Nachdem man von der ursprünglichen „Sportstättenplanung Neulingen“ abgekommen ist, beschloss der Gemeinderat im Herbst vergangenen Jahres die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kändel“. Dabei wurden die Tennisanlagen als Bauabschnitt I und eventuell spätere Sportplätze als Bauabschnitt II bezeichnet (Wir berichteten darüber). Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Verwaltungszentrum Neulingen wurden beispielweise artenschutzrechtliche Bedenken vorgetragen sowie mögliche Lärmimmissionen angesprochen. Der Standort „Kändel“ wurde bereits seit 2010/2011 auch mit den zuständigen Behörden diskutiert. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass jetzt Managementpläne für das dortige FFH-Gebiet mit dem Lebensraumtyp „Magere Flachlandwiese“ aufgestellt und damit für eine Gesamtplanung Probleme auftreten können. Nach Prüfung vieler naturschutzrechtlicher Komponenten durch Fachbüros, kommt das Stadtplanungsbüro Gerhardt (Karlsruhe) zu dem Schluss, dass für das Bebauungsplanverfahren die Planreduzierung auch ganz deutlich gemacht werden soll. Es soll keinen Bauabschnitt II mit den anderen Sportanlagen mehr geben. Der Gemeinderat hat nach eingehender Vorberatung, auch in einer Klausursitzung, die Reduzierung des Bebauungsplanbereiches auf „Bebauungsplan Kändel“ mit der geplanten Tennisanlage beschlossen. Der geänderte Planentwurf liegt im April nochmals öffentlich aus. Erschließungsmaßnahmen im alten Bebauungsplangebiet „Brettener Weg“ festgelegt Das Bebauungsgebiet „Brettener Weg“ ist ein einseitig und nur teilweise bebauter Wohnbereich im Norden von Bauschlott, für das ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 gilt. Auf der Straßenseite gegenüber beginnt die Feldmarkung. Schon damals bestand keine Bereitschaft, einen Baulandumlegung beziehungsweise einen Vollausbau der Straße durchzuführen. Aus gegebenem Anlass wurden diese Punkte, auch eine Straßenabsenkung, wieder aktuell. Mit den Anliegern hat die Verwaltung gesprochen. Nach dem Ergebnis dieser Anhörung beschloss der Gemeinderat, dass der Brettener Weg aus Kosten- und Beitragsgründen auch weiterhin keinen Vollausbau erhält. Die Wasserleitung wird in eine Tiefe verlegt, in der sie einer späteren Tieferlegung der Straße nicht im Wege steht. Wegen der Kanal- und Wasserbauarbeiten wird der Straßenbelag auf bisherigem Niveau vom Anwesen Brettener Weg 5 bis zur Einmündung in die Brettener Straße (B 294) erneuert. Sowohl Gemeinderat Christoph Straub (SPD) wie Gemeinderat Heinrich Furrer (FWV) sehen diese Lösung als einen guten Kompromiss an, der eine weitere Bebauung in diesem Bereich für die Anlieger möglich macht. Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Revierförster Martin Schickle informierte den Gemeinderat über die geplante Bewirtschaftung des Gemeindewaldes im Jahr 2016. Geplant sind, rund 3.400 Festmeter Holz zu schlagen, etwas weniger als nach dem zehnjährigen Forstwirtschaftsplan möglich wäre. Wie Schickle sagt, ist die derzeit die Grenze bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Holzwerbung erreicht, so dass dafür Ausgaben in Höhe von 82.000 Euro eingeplant wurden. Demgegenüber rechnet der Revierförster mit einem Erlös beim Holzverkauf in Höhe von 170.000 Euro. Weitere Schwerpunktausgaben sind gegeben bei der Kulturenpflege, beim Waldschutz und bei der Unterhaltung der Waldwege. Weitere Ausgaben entstehen durch Versicherungen sowie den Kostenbeitrag an das Forstamt für die Beförsterung und den Holzverkauf. Am Ende rechnet Martin Schickle mit einem Überschuss von 27.000 Euro. Bürgermeister Michael Schmidt dankte dem Revierförster für dessen sachkundige Arbeit. Der Wald sei bei ihm in besten Händen. Neben der ökonomischen Seite habe der Erholungswert des Gemeindewaldes für die Bevölkerung eine ganz große Bedeutung.

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