Sitzungsberichte

  • 31.10.2016

    Erfreuliche Halbzeit im Neulinger Gemeindewald

    – Zwischenprüfung zum Zehnjahresplan – bei-spielhafte Naturverjüngung eines Eichenbe-standes – Hochwasser gräbt Canyon durch Teil des Bauschlotter Waldes Der Wald hat seine eigenen Gesetze, vor allem was die Zeit-räume betrifft, in denen sich sein Lebensrhythmus und die wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen vollzieht. Während „Halbzeit“ in anderen Zusammenhängen gerade einmal 45 Minuten bedeutet, meint sie im Hinblick auf die forstwirtschaftliche Planung immerhin ganze fünf Jahre. Von 2011 bis 2020 reicht der aktuelle Zehnjahresplan, die sogenannte „Forsteinrichtung“, für den fast 500 Hektar großen Wald im Eigentum der Gemeinde Neulingen. Zur Halbzeit gab es nun eine „Zwischenprüfung“ durch die zuständige Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg, die Revierförster Martin Schickle eine hervorragende Arbeit bescheinigt. „Der Wald der Gemeinde ist in guten Händen. Die Betreuung durch den Revierförster erfolgt mit viel Engagement, fachlich fundiert, waldbaulich ambitioniert und mit Blick auf die wirtschaftliche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen“, lobt Frieder Kurtz, der Leiter des Forstamtes des Enzkreises. Die ausgezeichnete Beurteilung freut auch Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt und die Mitglieder des Gemeinderates, die sich bei einer Waldbegehung über den Stand der Dinge und aktuelle Themen im Gemeindewald informieren ließen. Als ein besonderes forstwirtschaftliches Kleinod im Gemeindewald darf die gelungene Entwicklung einer Waldfläche im Gewann „Schlettich“ unweit des Weges zum Neulinger „Waldwichtelhaus“ gelten. Hier wurde ein erntereifer, rund 200 Jahre alter Bestand von Eichen genutzt, um auf natürliche Weise junge Eichen nachzuziehen. Aus den kleinen Sämlingen, die aus den Früchten der Jahre 2011 und 2012, als die Bäume besonders viele Eicheln trugen, vor Ort aufgegangen sind, sind mittlerweile hüfthohe kleine Bäumchen geworden. Sie waren teilweise durch Wuchshüllen vor Wildverbiss geschützt worden. Aber auch der Einsatz der Neulinger Jäger habe dazu beigetragen, den Wildverbiss an den kleinen Bäumen niedrig zu halten, so die Forstfachleute. Revierförster Martin Schickle unterstreicht die Bedeutung, die eine solche natürliche Verjüngung der Eichen hat. „Auch die besten Baumsetzlinge aus Anzuchtbetrieben können da nicht mithalten. Nichts geht über eine ganz natürlich am Ort der Keimung entstandene Bewurzelung eines Baumes“, erläutert Martin Schickle. Hinzu kommt: Es handelt sich hier um vielversprechenden Samen von gesunden Bäumen, die hervorragend an genau diesen Standort angepasst sind. Das war bei den Buchensetzlingen, die vor gut 15 Jahren auf der ersten Aufforstungsfläche nach dem Orkan „Lothar“ vom zweiten Weihnachtstag im Gewann „Sallenhau“ gepflanzt wurden, wohl nicht in dem Ausmaß der Fall. Hier ist der Revierförster mit dem bisherigen Ergebnis nicht ganz zufrieden. Im Zuge der Wiederaufforstung waren gekaufte Jungpflanzen gesetzt worden. Vielleicht waren es damals doch nicht die eigentlich georderten Buchen „aus der Region“ gewesen, die geliefert worden waren. Es sei schon damals irritierend gewesen, dass der Vorrat an regionalen Buchen nie erschöpft war, obwohl nach „Lothar“ doch eine so ungeheuer große Nachfrage seitens des Forstes vorhanden war. „Erst seit es den ‚genetischen Fingerabdruck‘ gibt, mit dem die Herkunft überprüft werden kann, gehen die lokalen Sorten auch einmal aus“, schmunzelt der Revierförster. Bei ‚Hochwasserschäden‘ wird man vermutlich nicht zuerst an den Wald denken. Aber die heftigen Niederschläge binnen kürzester Zeit beim großen Unwetter am 8. Juni 2016 haben im Bauschlotter „Ziegenwäldle“ aus einem bestehenden Graben einen regelrechten Canyon gemacht. Gewaltige Wassermassen haben den Boden bis auf die mächtigen Gesteinsplatten des anstehenden Muschelkalkes ausgefräst, an anderer Stelle riesige Bänke aus schweren Gesteinsbrocken aufgehäuft. Bei der Flut wurden nicht nur Wurzeln freigeschwemmt und damit Bäume in ihrer Stabilität beeinträchtigt. „Entlang dieses Grabens führt auch die Abwasserleitung von Neulingen nach Bretten. Weitere Hochwässer dieser Art könnten diese sogar aus dem Boden spülen“, warnt Schickle. Ein Rückhaltebecken am Kanalweg unterhalb des Recyclinghofes könnte hier eine wesentliche Entschärfung bringen. Eine letzte Station der Waldinspektion führte zur Gemarkungs-grenze zwischen dem Neulinger Ortsteil Nußbaum und Stein oberhalb des Heimbronner Hofes. Hier hat die Gemeinde zwei Flächen von insgesamt 240 Ar erworben, um diese aufzuforsten. Ein erster Aufforstungsabschnitt soll zum Ausgleich der für den Bau des Regenrückhaltebeckens in Göbrichen in Anspruch genommenen Flächen dienen. Für das wegen des häufigen Windes zur Trockenheit neigenden Geländes kommen als Baumarten Eiche, aber auch Kiefer oder Douglasie in Betracht, die mehr Trockenheit vertragen als etwa die Buche. Zum Foto: Eine vorbildliche Naturverjüngung von Eichen hat sich im Neulinger Gewann „Schlettich“ entwickelt, wie Revierförster Martin Schickle (links) und Forstamtsleiter Frieder Kurtz (Zweiter von rechts) dem Gemeinderat erläuterten.

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  • 25.10.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Sport ganz groß – Schwerpunktthemen: Sportstätten In der Gemeinde Neulingen wurde in jüngster Vergangenheit für die Sportanlagen sehr viel getan. Die Plätze wurden saniert und für den vielseitigen Spielbetrieb der Vereine modernisiert. Beim Sportgelände „Büchig“ des FV Göbrichen fehlt noch ein Allwetterspielfeld für Trainingszwecke, für Jugendspiele und als Ausweichmöglichkeit, wenn zur Rasenschonung auf dem großen Sportplatz nicht gespielt werden darf. Die dem Büchig-Sportplatz an seiner nordwestlichen Stirnseite vorgelagerten Tennisplätze werden, wie Vereinsvorstand Ralf Berzel bei der jüngsten Gemeinderatssitzung dem Gremium erläuterte, schon seit vier Jahren nicht mehr genutzt. Auf diesem Gelände könnte unter Umständen sogar die kleinste Variante eines großen Fußballspielfeldes in Kunstrasenausführung angelegt werden. Der Verein habe einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde gestellt, sagte Berzel. Er fügte hinzu, dass die Sportanlage derzeit von bis zu elf Mannschaften genutzt wird, darunter 153 Jugendspieler. Der Verein sei auch bereit Eigenleistungen bei den Bauarbeiten zu erbringen. Bürgermeister Michael Schmidt sagt, dass auch Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit eines solchen Allwetterfeldes grundsätzlich gegeben sei. Ob es in der gewünschten Größenordnung von 50 x 90 Metern gebaut werden könne, müsse noch geprüft werden, da ein gesetzlicher Abstand zur Kreisstraße K 4531 vorgeschrieben ist. Im Raum stehe auch, als Übergangslösung den Belag des etwa 15 Jahre alten Kleinspielfeldes zu sanieren, was etwa 37.000 Euro kosten würde. Ortsbaumeister Ralf Kilgus erläutert, dass das Gelände beim Sportplatz bereits im Rahmen der Bebauungspläne „Hösel-Büchig“ von 1985 und „Büchig“ von 1998 bis zur Kreisstraße hin bauleitplanerisch erfasst ist. Der Waldstreifen zwischen Straße und dem nördlichen Büchigwaldweg könne aus dem Waldverband ausgeschieden werden. Trotzdem sei für die ins Auge gefasste Erweiterung nochmals ein Bebauungsplanverfahren nötig. Nach den Wortmeldungen steht der Gemeinderat dem Vorhaben wohlwollend gegenüber. Er beauftragte die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Die Sanierung der Sportanlagen des FC Bauschlott steht vor dem Abschluss. Nachdem die problematischen Bäume entlang der Bundesstraße B 294 gefällt werden mussten, verabschiedete der Gemeinderat jetzt den vom Landschaftsarchitekten Edgar Schwab gefertigten Bepflanzungsplan. Hinter dem Ballfangzaun wird eine Hainbuchenhecke gepflanzt, die auf 1,80 Meter Höhe gehalten werden soll. Zur Straße hin sind sieben schmalwüchsige Säuleneichen und Säulenhainbuchen vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss außerdem, dass auch der dort verlaufende Pflaster-Fußweg saniert wird. Die Gesamtkosten werden auf 22.000 Euro geschätzt. In Sachen Sport beschloss das Gremium schließlich noch die Vergabe der Rohbauarbeiten für das Tennis-Vereinsheim Bauschlott an die Firma Heinz Frey, Kämpfelbach, zum Preis von knapp 81.000 Euro. Zudem wurde dem FC Bauschlott ein Zuschuss für die Anschaffung eines Roboter-Rasenmähers für den sanierten Sportplatz in Höhe von maximal 18.000 Euro bewilligt. Bebauungsplan für Erweiterung Sozialwerk Bethesda im Ortsteil Bauschlott Das Sozialwerk Bethesda in Neulingen beabsichtigt den östlichen Trakt seines gleichnamigen Pflegeheims am Auweg in Bauschlott von zwei auf drei Geschosse aufzustocken. Es wird mehr Wohnfläche benötigt, um anstelle der noch vorhandenen 30 Doppelzimmer die entsprechende Zahl von Einzelzimmern zur Verfügung stellen zu können. Außerdem steht für das Gebäude nach 25 Jahren eine umfassende Sanierung an und es soll nach Osten funktionsgerecht erweitert werden. Außerdem ist in Richtung der Straße Obere Klinge ein Neubau für Verwaltung und Arztpraxis vorgesehen. Das Sozialwerk Bethesda stellte deshalb Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Allmendäcker – Erweiterung“. Im Gemeinderat wurde dieser Änderungsantrag, auch mit Blick auf die gesetzliche Verpflichtung in der geänderten Landesheimbauverordnung zur Abschaffung von Doppelzimmern, grundsätzlich positiv aufgenommen. Vor einer Entscheidung über die notwendige Bebauungsplanänderung besteht für das Gremium noch Informationsbedarf. So beispielsweise die Gestaltung von Aufstockung und Erweiterung, die nach der Vorentwurfsplanung „kasernenartig“ in die Landschaft am Ortsrand wirken könnte. Angesprochen wurden auch die zentralen Dienste für die anderen Pflegeheime des Sozialwerkes, die in Bauschlott konzentriert sind und mehr Verkehrsbelastungen gebracht haben. Die Parksituation war ebenfalls ein Thema. Eine Anliegerin äußerte in der Ge-meinderatssitzung Bedenken. Da man für das so langsam an seine Bebauungskapazität stoßende Grundstück nicht jeweils Stückchenweise den Bebauungsplan ändern will, möchte der Gemeinderat, dass das Sozialwerk Bethesda ein Gesamtkonzept über beabsichtigte Entwicklung in Bauschlott zur Entscheidung über die Bebauungsplanänderung vorlegt. Zunächst soll eine Ortsbesichtigung des Rates zusammen mit der Bethesda-Verwaltung erfolgen. Eine Anfrage von Nußbaumer Bürgern auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Gemeinschaftsschuppens im Außenbereich wurde zurückgestellt. Es muss geprüft werden, wie viel Nutzer daran interessiert sind, in welcher Rechtsform diese Gemeinschaftsanlage betrieben werden soll und welche gesetzlichen Hürden bzw. Vorgaben für ein solches Außenbereichsvorhaben mit Privilegierung bestehen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde auf der Grundlage der Novelle zur Gemeindeordnung Baden-Württemberg vom Dezember 2015 neu gefasst. Ebenfalls geändert wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

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  • 04.10.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Grundschule Göbrichen: Neue Räume für die Hortbetreuung und Brandschutzmaßnahmen „Das war Just-in-Time, das war eine Punktlandung“. Dieses begeisterte Lob von Bürgermeister Michael Schmidt ging an Architekt Herbert Suedes (Remchingen), an die Neulinger Bauverwaltung und vor allem auch an die bei den Umbaumaßnahmen beteiligten Handwerker. Die erste Sitzung des Neulinger Gemeinderates nach der Sommerpause begann auf der neuen stählernen Fluchttreppe an der Göbricher Grundschule. Diese Treppe und einige andere bauliche Veränderungen konnten dank der gründlichen Vorbereitungen des Architekten und von Ortsbaumeister Ralf Kilgus sowie der pünktlichen Bauausführungen der einzelnen Firmen innerhalb der Schulferien abgeschlossen werden. Ausgangslage war, so Bürgermeister Schmidt, der Raumbedarf für den Ausbau der Kernzeit- und Hortbetreuung im Ortsteil Göbrichen sowie die Verbesserung von Brandschutzmaßnahmen, insbesondere die Herstellung eines zweiten Rettungsweges im Brandfall. Schon 2003 wurde für die Mittagessenausgabe ein ehemaliges Klassenzimmer im Untergeschoss der Grundschule umgerüstet. Zusätzlich wurde später das Religionszimmer in die Schulkinderbetreuung mit einbezogen. Bei schlechtem Wetter musste außerdem der Mehrzweckraum der Schule in Beschlag genommen werden. Um von den Schulräumen unabhängig ausreichend Platz für die nachmittägliche Betreuung der etwa 40 Schüler zu haben, beschloss im vergangenen Herbst der Gemeinderat die Wohnung im Erdgeschoss des ehemaligen Lehrerwohnhauses mit einzubeziehen. Eine sinnvolle Verbindung zwischen Mensa und Betreuungsraum im Untergeschoss der Schule und der stark höhenversetzen Wohnung war notwendig. Architekt Suedes löste dies mit einem Mauerdurchbruch in den Keller des Lehrerwohnhauses und einer ansprechend gestalteten Wendeltreppe in die jetzigen Horträume im Erdgeschoß. Hier stehen nun zusätzlich vier renovierte ehemalige Wohnräume für die unterschiedlichen Aktivitäten der Hortbetreuung zur Verfügung. Weitere Wanddurchbrüche an den Schulaußenwänden waren notwendig, damit man im Ernstfall direkt ins Freie gelangen kann. Für die Flucht aus dem Obergeschoß wurde auf der Südseite eine stählerne Außentreppe angebaut. Einige Türen wurden durch feuerfeste Stahltüren ersetzt, Rauchmelder, Kennzeichnung der Fluchtwege und eine Notbeleuchtung waren weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Schüler. Architekt Suedes beziffert Baukosten mit rund 200.000 Euro. Vom Ratsgremium gab es zu dieser Ferienbaumaßnahme auch nur positive Stellungnahmen. Kriminalstatistik 2015 wurde vorgestellt „Das ist die beste Kriminalstatistik seit 2003“. Diesen Satz konnte Polizeihauptkommissar Reinhold Wilser, der Leiter des Polizeipostens Kieselbronn, im Gemeinderat seinem Bericht über die Entwicklung der Straftaten in Neulingen voranstellen. Bis zum Jahr 2003 zurück standen Wilser die Kriminalstatistiken zur Verfügung. Im Jahr 2014 wurden noch 183 Kriminalfälle registriert. 2015 waren es mit 127 Straftaten, also 56 Fälle weniger. 57 Fälle konnten aufgeklärt werden. Das hängt auch mit einer Betrugsserie in 2014 zusammen, die erledigt ist. Im Trend gingen die Delikte beim einfachen und schweren Diebstahl, bei Vermögens- und Fälschungsdelikten und bei Sachbeschädigungen deutlich zurück. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl stieg die Zahl von elf auf 15 Fälle. Nur einer konnte aufgeklärt werden. Im Jahr 2013 war mit 30 Wohnungseinbrüchen die Zahl der Delikte noch doppelt so hoch. Seitens der Polizei sei eine bessere Vernetzung entstanden. Auch wurden mehr Fußstreifen möglich, was eventuell zu einer Verringerung der Einbrüche habe beitragen können. Wilser kann nur immer wieder raten, alles zu unternehmen, um den Einbrechern das Eindringen in das Gebäude zu erschweren. Wenn den Tätern der Einbruchsversuch zu lange dauert, würde im Landesdurchschnitt bei 45 Prozent der Fälle der Versuch aufgeben. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle könne vor Ort Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen machen. Auch ein Gebäude bewohnbar aussehen zu lassen, sollte man vor allem in den Abendstunden nicht vergessen. Die übliche Straßenkriminalität, wie Schlägereien oder Fahrraddiebstelle halte sich in Grenzen, so Wilser weiter. Von den 56 als Tatverdächtige gestellten Personen, waren 43 Erwachsene, fünf Heranwachsende, zwei Jugendliche und sechs Kinder. Bei den Kindern ging es um Klopfereien mit Gleichaltrigen oder Ladendiebstahl. 45 Personen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, elf waren Nichtdeutsche. Aus Südosteuropa kommt ein großer Teil dieser Gruppe. Reinhold Wilser wies darauf hin, dass der Info-Bus „K-Einbruch“ des Landeskriminalamtes am Mittwoch, 16. November nach Neulingen kommt. Vor dem alten Rathaus am Anger in Bauschlott kann man sich von 10.00 bis 17.00 Uhr über die verschiedenen Möglichkeiten zur Einbruchsicherung am Haus informieren. Terminvereinbarung mit Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle am besten per Mail: karlsruhe.pp.praevention.pforzheim@polizei.bwl.de Telefon: 07231 186-1260 Weitere Beratungspunkte Bei der routinemäßigen Baumkontrolle durch einen Baumsachverständigen wurde bei Bohrwiderstandsmessungen festgestellt, dass auf dem Bauschlotter Anger einige der dortigen Walnussbäume große Baumschäden aufweisen. Zum Teil sind sie nicht mehr verkehrssicher. Vor dem Straßenfest wurde bei zwei Bäumen ein deutlicher Kronenrückschnitt vorgenommen. Es müssen aus Verkehrssicherheitsgründen aber auch Walnussbäume gefällt werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der Planung für einen Partnerschaftsplatz auf dem Anger, einen generellen Vorschlag für eine zukunftsfähige Baumbepflanzung auf dem Bauschlotter Anger ausarbeiten. Im Zuge des Neubaus der Tennisanlage Kändel wird die Straßenbeleuchtung bis dorthin verlängert. Aus Richtung Göbricher Straße wird eine Gasleitung entlang des dortigen Weges zum neuen Vereinsheim verlegt. In den gleichen Baugraben wird das Straßenbeleuchtungskabel eingelegt. Durch die Schotterung des Kabelgrabens, kann diese Fläche auch zum Ausweichen für PKWs genutzt werden. Rund 15.000 Euro kostet die Erweiterung mit vier neuen LED-Straßenlampen. In der Gräfin-Rhena-Halle wird die Hallenbeleuchtung saniert. Neben der Umstellung auf LED-Leuchten wird auch eine neue Schalttechnik die notwendige Dauer der Hallenausleuchtung deutlich reduzieren. So können die jährlichen Stromkosten für die Beleuchtung von 7.000 Euro auf 1.700 Euro gesenkt werden. Dies bedeutet, dass neben dem Stromsparen auch die Amortisationszeit für die notwendigen Investitionen verkürzt wird. Die Kostenberechnung geht von 90.000 Euro (brutto) Planungs- und Sanierungskosten aus. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erhält die Gemeinde einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 Euro. Der Gemeinderat billigte die Ausführungsplanung für den Parkplatz an der Brettener Straße 4 am Ortsausgang Richtung Bretten. Es sind drei Bauabschnitte vorgesehen. BA 1 beinhaltet eine neue Zufahrt zum Parkplatz auf dem Abbruchgrundstück und den Bau von 10 Stellplätzen. BA 2 bringt weitere zehn Parkplätze auf dem abgesenkten Gelände des jetzigen Parkplatzes. Alles wird wasserdurchlässig ausgebaut. Später kann in der östlichen Verlängerung noch eine dritte Fläche für weitere neun Parkplätze genutzt werden. In diesem Zusammenhang hat Gemeinderat Christoph Straub angeregt, dass in Neulingen – auch im Blick auf die Anreise von Personen aus den Partnergemeinden mit dem Wohnmobil – einige Stellplätze mit den erforderlichen Versorgunganschlüssen angelegt werden. Die neue Hundesportanlage im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hundesport“ in Bauschlott soll mit Schmutzwasserkanal und Wasserversorgungsleitung erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt aus den in der Zufahrt zum Häckselplatz/Recyclinghof liegenden Versorgungleitungen. Rund 21.000 Euro kosten die Erschließungsmaßnahmen.

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  • 30.09.2016

    Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.09.2016 gefassten Beschlüsse

    Außenbereich Ortsteil Bauschlott Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses (Anbau Zimmer im DG) auf dem Flst. Nr. 4908, Aussiedlerhof Brettener Weg 1 Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses (Anbau eines Kinderzimmers im DG) auf dem Flst. Nr. 4908, Aussiedlerhof Brettener Weg 1 wird erteilt. Unbeplanter Innenbereich Ortsteil Göbrichen Bauantrag auf Aufstockung des Wohnhauses sowie Errichtung von Dachgauben auf dem Flst. Nr. 1222, Eisinger Straße 16 Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Aufstockung des Wohnhauses sowie die Errichtung von Dachgauben auf dem Flst. Nr. 1222, Eisinger Straße 16 wird erteilt. Erschließung "Sondergebiet Hundesport", Ortsteil Bauschlott Beratung und Beschlussfassung über a) die Herstellung der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser b) eine außerplanmäßige Ausgabe Beschluss: a) Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten werden zum Angebotspreis von 20.785,00 € brutto an die Firma HS Bau aus Mühlacker vergeben. b) Eine außerplanmäßige Ausgabe wird bewilligt. Parkplatzanlage Brettener Straße 4 Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung Beschluss: a) Die Ausführungsplanung vom 30.08.2016 wird gebilligt. b) Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Arbeiten für den 1. und 2. Bauabschnitt beauftragt. Gräfin-Rhena-Halle, Ortsteil Bauschlott - Sanierung Hallenbeleuchtung - Beratung und Beschlussfassung über a) die Vergabe der Elektroarbeiten b) eine überplanmäßige Ausgabe Beschluss: Die Ausschreibung wird aufgehoben. Im Januar 2017 wird die Maßnahme erneut ausgeschrieben. Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung über a) die Erweiterung der Beleuchtungsanlage im Bereich der neuen Tennisanlage Bauschlott b) eine außerplanmäßige Ausgabe Beschluss: a) Die Arbeiten zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung werden zum Angebotspreis von 15.199,61 € an die Netze BW vergeben. b) Eine außerplanmäßige Ausgabe wird bewilligt. Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Eröffnung der fünften Gruppe im Kindergarten "Villa Kunterbunt" Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe Beschluss: Die außerplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die fünfte Gruppe im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ wird bewilligt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats noch nicht genehmigt ist.

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  • 13.07.2016

    Aus der Gemeinderatssitzung

    Investitionszuschuss für Beregnungsanlage auf dem Sportplatz des FC Nußbaum Auf den beiden Rasensportfeldern des FC Nußbaum steigen zurzeit abends schöne Wasserfontänen in den Himmel. Das sind keine Proben für Wasserspiele beim nächsten Sportfest, erläutert zweiter Vorstand Bernd Bastian. Nach den abendlichen Arbeitseinsätzen von Vereinsmitgliedern wird die neue Beregnungsanlage auf die Platzverhältnisse einjustiert. Ein grüner dichter Rasen wartet bereits auf die kommende Spielsaison. Dies wurde mit einem ehrenamtlichen Einsatz von über 900 Stunden erreicht. Die, auch durch die lange Nässe der vergangenen Monate, stark mitgenommen Rasenflächen wurden mit einem speziellen Erde-Sand-Gemisch für die Rasennachsaat vorbereitet. An einigen Stellen musste auch der Untergrund ausgetauscht werden. Auch neue Kabel für die Flutlichtanlage wurden verlegt. Eine ganz wichtige Maßnahme für die Qualität der Sportrasenflächen war der Einbau einer Beregnungsanlage durch die darin erfahrene Spezialfirma Gross aus Oberreichenbach. Insgesamt hat der Verein rund 100.000 Euro in die Sanierung investiert. Allein die Beregnungsanlage und deren Anschlüsse mit drei Regnern in der Platzmitte und 13 Grundlinienregnern kosten rund 75.000 Euro. Bereits am Jahresanfang stellte der Vereinsvorsitzender Walter Bischoff einen Zuschussantrag. Mittel wurden in den Gemeindehaushalt eingestellt. Bei der jetzigen Gemeinderatssitzung erörterte das Gremium die Zuschussgewährung. Von allen Fraktionen wurde Zustimmung signalisiert. Heinrich Furrer (FWV) wies darauf hin, dass die Beregnungsanlage die Qualität der Rasenfläche nachhaltig steigere und Folgekosten reduziere. Auch sei eine automatische Beregnungsanlage eine Arbeitserleichterung für die Sportvereine, die ja auch zunehmend mit „Personalmangel“ zu kämpfen hätten. Das Gremium beschloss einstimmig, dass es für die nachgewiesenen Gesamtkosten ein Sonderinvestitionszuschuss der Gemeinde bis zu maximal 60.000 Euro gibt. Davon gehen eventuelle Zuschüsse aus anderen Quellen ab. Vom Badischen Sportbund wurden dahingehend 17.000 Euro in Aussicht gestellt. Bebauungsplan „Kändel“ - Überarbeiteter Planentwurf vom Gemeinderat gebilligt Der Baubauungsplan „Kändel“ für den Bau der neuen Tennisanlage (Wir berichteten mehrfach darüber) ist planungsrechtlich zu einer etwas schwierigen Materie geworden. Mal muss eine Regelung direkt in die Bebauungsplansatzung oder in die örtlichen Bauvorschriften. Mal verlangen es Experten genau umgekehrt, war zu hören. Mit dem bisherigen Planentwurf erfolgte im Februar und März dieses Jahres eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ein Scoping-Termin mit den Fachbehörden vor Ort. Im April/Mai wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Bürgermeister Michael Schmidt wies bei der Gemeinderatsitzung darauf hin, dass in der jetzt als Ratsvorlage ausgearbeiteten Fassung des Bebauungsplans und den dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften die Anregungen von Behörden und Bürgern dargestellt wurden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung beigefügt sind. Bauamtsleiter Ralf Kilgus sagt, dass entsprechend dieser Anregungen das Planwerk, insbesondere im Blick auf die grünordnerischen und artenschutzrechtlichen Festsetzungen, überarbeitet und konkretisiert worden ist. Damit seien diese Regelungen juristisch nicht anfechtbar. Die gemeinderätliche Abwägung zu den Anregungen und Stellungnahmen könne erst zusammen mit dem späteren Satzungsbeschluss erfolgen. Der Gemeinderat billigte die jetzige Fassung des Baubebauungsplanentwurfs „Kändel“, die nochmals öffentlich ausgelegt wird. Das Baugenehmigungsverfahren für den Bau der Tennisanlage könne im Parallelverfahren laufen, so dass man beim möglichen Baubeginn im Herbst im Zeitplan bleibe, beantworte Kilgus die Anfrage aus dem Gemeinderat. Keinen Kostenersatz für die Hilfeleistungen der Feuerwehr bei jüngster Hochwasserkatastrophe Nach dem Feuerwehrgesetz sind die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr bei sogenannten „Pflichtaufgaben“ grundsätzlich unentgeltlich. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem, bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Bei den „Kann-Aufgaben“ kann die Feuerwehr mit der Abwehr von Gefahren beispielsweise für Menschen und Tiere beauftragt werden. Diese Einsätze sind kostenpflichtig. So ist in der Regel das Auspumpen von Kellern auf Anforderung von Betroffenen als technische Hilfeleistung der Feuerwehr grundsätzlich von der Gemeinde mit einem üblichen Satz von 200 Euro in Rechnung zu stellen. Soweit die von Bürgermeister Michael Schmidt bei der Ratssitzung vorgetragene Rechtslage. Mit Blick auf die jüngste Hochwasserkatastrophe schlug er dem Gemeinderat vor, in diesem Fall die zahlreichen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Neulingen von der Zeit vom 7. Bis 9. Juni als Pflichtaufgabe zu betrachten. Das Unwetterereignis sei ungewöhnlich gewesen und könne in seiner Dimension und Auswirkung dem öffentlichen Notstand gleichgestellt werden. Ein Indiz für den öffentlichen Notstand sei auch, dass der Enzkreis ebenfalls sachliche Hilfeleistung gestellt habe. Vor allem seien nach dieser Hochwasserkatastrophe die betroffenen Enzkreisgemeinden in das Soforthilfeprogramm des Landes aufgenommen worden. Es war dem Gemeinderat mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit wichtig, dass ein Gebührenverzicht nur in begründbaren ganz besonderen Unwetterkatastrophenfällen erfolgt. Darüber muss jeweils entschieden werden. Der Gebührenverzicht erfolgte einstimmig. Wie Feuerwehrkommandant Matthias Leypold berichtet, war die Neulinger Wehr bei dem Hochwasser 46 Mal im Einsatz. Es mussten hauptsächlich Keller und Garagen ausgepumpt werden. Die Abteilungswehr Nußbaum leistete auch in Stein Überlandhilfe. Tiefbauarbeiten am Brettener Weg und Oberen Hauptstraße Im bisher nur provisorisch erschlossenen Bereich des Bebauungsplangebietes „Brettener Weg“ in Bauschlott werden Abwasser- und Wasserleitungen verlegt sowie die Straßenfläche entsprechend saniert. Bei der Ausführungsplanung hat das Planungsbüro, Kirn-Ingenieure, Pforzheim, nun den Kanal nördlich an den Rand zu den Ackerflächen verschoben. Damit können dort Einlaufschächte eingebaut werden, die das aus der freien Feldlage kommende Oberflächenwasser aufnehmen können. Eine Vorsichtsmaßnahme in Richtung künftiger Starkregenereignisse. Auch wird der Kanal so tief verlegt, dass die vorhandenen Wohngebäude im freien Gefälle in den Kanal entwässern können. Die Tiefe der Wasserleitung ermöglicht eine spätere endgültige Tieferlegung des Brettener Weges um 50 Zentimeter, so Ortsbaumeister Ralf Kilgus. Es sind Gesamtkosten von 522.000 Euro ermittelt worden. Die Maßnahme wird jetzt ausgeschrieben, so dass Anfang August die Angebote ausgewertet werden können. Um den Baubeginn durch die Sommerpause bei den Ratssitzungen nicht zu verzögern, wurde auf Bitte von Bürgermeister Michael Schmidt die Verwaltung ermächtigt, die Auftragsvergabe vorzunehmen zu können, soweit die wirtschaftlichste Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als zehn Prozent übersteigt. Dasselbe gilt für die Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Oberen Hauptstraße in Göbrichen und für die Instandsetzung der Treppenanlage beim „Backhäusle“. Für diese Baumaßnahmen sind rund 50.000 Euro angesetzt, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen dann vom gleichen Auftragnehmer wie bei der Erschließung des Brettener Weges ausgeführt werden sollen.

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